ELTIF 2.0 Was die Reform für Anleger:innen verändert hat – und was nicht 

Zwei Jahre nach Inkrafttreten von ELTIF 2.0 ist die Reform im Markt angekommen. Was sie verändert hat und was sie für bestehende ELTIF-Investments bedeutet, lesen Sie hier.
Lesezeit12 Min.
zuletzt aktualisiert10.06.2026
KategorieELTIF
Detailaufnahme einer Windkraftanlage im Shading-Stil.

Warum wurde der ELTIF reformiert? 

Der ELTIF wurde reformiert, weil das ursprüngliche Regelwerk seine eigenen Ziele blockierte. Bis Ende 2022 existierten europaweit nur 77 ELTIFs mit einem Volumen von rund 11 bis 12 Milliarden Euro. Für Privatanleger:innen war der Zugang an hohe Mindestanlagen und Vermögensschwellen geknüpft, für Fondsanbieter waren die Vorgaben zu Vermögenswerten und Diversifikation zu eng. Mit ELTIF 2.0 hat die EU diese Hürden zum 10. Januar 2024 gesenkt.

Mit dem ELTIF (Long-Term Investment Fund) hat die EU im Jahr 2015 ein brandneues Finanzinstrument ins Leben gerufen. Mit dem ELTIF sollte es Anleger:innen leichter gemacht werden, ihr Geld auf direktem Wege in die europäische Realwirtschaft zu investieren – also zum Beispiel in Projekte aus den Bereichen Infrastruktur, Immobilien und Erneuerbare Energien aber auch Private Equity und Private Debt.

ELTIFs wurden somit als Brücke zwischen Realwirtschaft und Finanzmarkt konzipiert. Bislang blieb der Zugang zu Bereichen wie Infrastruktur, Private Debt oder Private Equity nämlich vor allem institutionellen Investoren oder sehr wohlhabenden Kund:innen vorenthalten. Private Anleger:innen wiederum hatten vor Einführung des ELTIF kaum eine Möglichkeit, um ihr Kapital ohne Umwege in die Realwirtschaft zu investieren. Hier sollte der ELTIF Abhilfe schaffen und auch Privatanleger:innen den Zugang zu innovativen Sachwert-Investments ermöglichen.

Doch trotz des sichtbaren Wachstums des ELTIF-Markts blieb die Entwicklung und die Beliebtheit des neuen Anlageprodukts weit hinter den Erwartungen zurück.

Die Schwierigkeit lag vor allem in der strengen Regulatorik: Denn zum Schutz der Anleger:innen wurde der ELTIF mit einem umfassenden Regelwerk ausgestattet. So war es privaten Anleger:innen erlaubt, mindestens 10.000 Euro, aber höchstens 10 Prozent ihres Nettovermögens zu investieren. Das bedeutet: Private Anleger:innen mussten über ein Nettovermögen von mindestens 100.000 Euro verfügen, um in ELTIFs investieren zu können. Wer wiederum über mehr als 500.000 Euro liquides Vermögen verfügte, durfte auch mehr als 10 Prozent in ELTIFs investieren.

Das hat die Dynamik am ELTIF-Markt vor allem für private Kleinanleger:innen gelähmt. Das Potenzial, das das Finanzinstrument eigentlich bietet, wurde deshalb bei weitem nicht ausgeschöpft. Das hat die EU erkannt und zum 10. Januar 2024 ein umfassendes ELTIF-Update verabschiedet – den ELTIF 2.0.

Vollständig handlungsfähig wurde das neue Regime mit den finalen technischen Regulierungsstandards, die im Oktober 2024 in Kraft traten.

ELTIF-Wissen auffrischen

Das große ELTIF-Nachschlagewerk

Gibt es einen Sekundärmarkt für ELTIFs? Was passiert am Laufzeitende? Welche Rolle nimmt ein ELTIF im Portfolio ein? Auf diese und weitere Fragen finden Sie Antworten im großen ELTIF-Ratgeber.

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Was hat sich mit ELTIF 2.0 geändert?

ELTIF 2.0 hat die Reform an den beiden Stellen ansetzen lassen, die das alte Regelwerk faktisch blockiert hatten: Die Mindestanlagesummen und Vermögensschwellen für Privatanleger:innen sind entfallen und das Spektrum zulässiger Vermögenswerte wurde deutlich erweitert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der Mindestanlagesummen: Privatanleger:innen brauchen weder 10.000 Euro Mindestinvestment noch ein Nettovermögen von 100.000 Euro mehr.
  • Erweitertes Anlageuniversum: Erlaubt sind nun auch Verbriefungen, grüne Anleihen, Investments in andere EU-regulierte Fonds, gewerbliche Immobilienprojekte und kleinere Sachwerte.
  • Höherer Hebel: Die maximale Kreditaufnahme stieg von 30 auf 50 Prozent des Fondsvermögens.
  • Gelockerte Portfolio-Quote: Mindestens 55 statt 70 Prozent des Fondskapitals müssen in zulässige Vermögenswerte fließen.
  • Höhere Konzentration erlaubt: Ein einzelnes Investment darf nun bis zu 20 Prozent statt 10 Prozent des Fondsvermögens ausmachen.
  • Strengere Transparenzpflichten: ELTIFs unterliegen erweiterten Informations- und Offenlegungsregeln gegenüber Anleger:innen.


In welche Vermögenswerte dürfen ELTIFs jetzt investieren?

Fondsanbieter haben mit dem neuen Regelwerk deutlich mehr Auswahl in der Gestaltung von ELTIFs. Das Spektrum zulässiger Vermögenswerte wurde mit dem Update erweitert und umfasst nun neben klassischen Sachwerten auch einfache Verbriefungen und grüne Anleihen von qualifizierten Portfoliounternehmen. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), Immobilien und sogar gewerbliche Immobilienprojekte können nun in ELTIF-Portfolios aufgenommen werden. Außerdem können sie nun auch in EU-regulierte Investmentfonds investieren, solange diese Fonds selbst in für ELTIFs zulässige Werte investieren.

Darüber hinaus wurde der Mindestwert von 10 Millionen Euro für Sachwerte gestrichen. Die Fonds können jetzt also auch in Assets mit geringerem Wert investieren.

All diese Neuerungen geben den Kapitalverwaltungsgesellschaften, die ELTIFs auflegen, deutlich mehr Spielraum in der Gestaltung der Fondsportfolios und ermöglichen ihnen eine viel höhere Diversifikation im Portfolio. Das sorgt für eine breitere Risikostreuung, was wiederum die Stabilität für Anleger:innen erhöht.


ELTIF 2.0 bietet Privatanleger:innen mehr Chancen

Vor allem für private Anleger:innen selbst besteht die vielleicht wichtigste Änderung darin, dass die bisherigen Mindestanlagesummen aufgehoben wurden: Während bis vor kurzem mindestens 10.000 Euro in ELTIFs und höchstens 10 Prozent des Nettovermögens in ELTIFs investiert werden durften, sind diese Anlagebeschränkungen mit dem ELTIF 2.0 gefallen. Damit wurde eine der größten Hürden abgeschafft, die die Beliebtheit und das Wachstum des ELTIF-Markts bislang noch gedämmt haben.

Mit dem Update haben Anleger:innen nun uneingeschränkten Zugang zum ELTIF-Markt und zahlreichen innovativen Investments – Tendenz steigend. Beim Vertrieb an Privatanleger:innen gelten die regulären MiFID-II-Vorgaben. Je nach Vertriebsweg erfolgt eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung. Dabei werden Anleger:innen ausführlich über die Chancen und Risiken von ELTIFs aufgeklärt.


Welche Transparenzpflichten gelten unter ELTIF 2.0?

Mit der überarbeiteten Verordnung des ELTIF 2.0 werden die Transparenzanforderungen für ELTIFs erhöht. Im Detail bedeutet das, dass sie strengeren Informationspflichten gegenüber den Anleger:innen unterliegen. Diese Transparenz trägt dazu bei, das Vertrauen in das Anlageprodukt ELTIF zu stärken und es für private Anleger:innen zugänglicher zu machen.

Gleichzeitig helfen die zusätzlichen Informationen den Anleger:innen dabei, sich ausführlich über die angebotenen Anlageprodukte zu informieren und fundiertere Anlageentscheidungen zu treffen.


Steuerliche Anreize bleiben bestehen

Mithilfe von steuerlichen Anreizen zielen einige Mitgliedsstaaten der EU darauf ab, Investments in ELTIFs weiter voranzutreiben – zum Beispiel in Form von Steuervergünstigungen oder -befreiungen.

klimaVest im Porträt: Der größte europäische ELTIF1 für Privatanleger:innen

  1. Track Record: Wie die aktuelle Scope ELTIF-Studie berichtet, ist klimaVest der größte ELTIF1 in Europa, der auch an Privatanleger:innen vertrieben wird. Seit seiner Auflage im Jahr 2020 hat der Sachwerte-Fonds ein diversifiziertes Portfolio aus über 43 Assets in 6 europäischen Ländern aufgebaut.

    Damit zeigt klimaVest, dass Sachwerte im Bereich Erneuerbare Energien viel Zukunftspotenzial bieten – und vor allem auch attraktive Renditechancen für seine Anleger:innen.
     
  2. Sachwerte mit Zukunft: klimaVest investiert das Kapital seiner Anleger:innen auf direktem Wege in Sachwerte im Bereich Wind- und Solarkraft, aber auch Übertragungsnetze und perspektivisch Speicherlösungen.

    So übernehmen klimaVest und seine Anleger:innen aktiv Verantwortung für die Energiewende in Europa und arbeiten aktiv daran mit, Erneuerbare Energien zu fördern, voranzutreiben und zu revolutionieren.
     
  3. Innovationskraft: Pioniergeist steckt in der DNA des klimaVest. Deshalb sind Wind und Solar erst der Anfang: So finanziert klimaVest auch Übertragungsnetze und perspektivisch Speicherlösungen mit langfristigen Abnahmevereinbarungen – also jene Strukturen, die die Funktions-, Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung sichern.

ELTIF vs. ELTIF 2.0 im direkten Vergleich

Erlaubte Anlagewerte
ELTIFInfrastruktur, Erneuerbare Energien, Private Equity, Private Debt
ELTIF 2.0Ergänzung um grüne Anleihen, Verbriefungen, OGAWs und alternative Investmentfonds (AIFs)
Liquidität
ELTIFInvestment von min. 70 % des Fondskapitals in illiquide Vermögenswerte
ELTIF 2.0Investment von min. 55 % des Fondskapitals in illiquide Vermögenswerte
Hebel/Kreditaufnahme
ELTIFMaximal 30 % des Fondsvermögens
ELTIF 2.0Maximal 50 % des Fondsvermögens
Konzentration je Investment
ELTIFMaximal 10 % des Fondsvermögens pro Einzelinvestment
ELTIF 2.0Maximal 20 % des Fondsvermögens pro Einzelinvestment
Funktion als Dachfonds
ELTIFInvestment nur in andere ELTIFs möglich
ELTIF 2.0Investment auch in andere Fondsarten möglich
Welcher ELTIF passt zu Ihrem Depot?

ELTIFs kaufen

Anleger:innen die sich näher mit dem Kauf eines ELTIFs auseinandersetzen möchten, finden weitere Details in unserem Artikel.
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Chancen & Risiken der ELTIF-Reform

Welche Chancen bietet ELTIF 2.0 Privatanleger:innen?

  • Neue Anlagemöglichkeiten: Privatanleger:innen erhalten Zugang zu neuen Investments, die bisher vor allem nur für institutionelle Anleger:innen zugänglich waren. Dazu zählen unter anderem Immobilienunternehmen und -infrastrukturen, Private Equity oder auch andere Investmentfonds. Diese neuen Anlagechancen können die Renditeerwartung von ELTIFs deutlich steigern.
Infrastrukturfonds

Infrastruktur als Anlageklasse

Erneuerbare Energien, Stromnetze, Verkehrswege: Infrastruktur ist eine der wichtigsten Anlageklassen für langfristige Sachwert-Investments. Welche Optionen Privatanleger:innen heute offenstehen und welche Rolle Infrastrukturfonds für die Energiewende spielen, erklärt dieser Artikel.

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  • Größere Diversifikation: Die neuen Investmentchancen geben Privatanleger:innen die Möglichkeit, mit nur einem Fonds-Investment von einer größeren Zahl an Vermögenswerten zu profitieren. Das liegt vor allem an den deutlich reduzierten Anlagehürden sowie auch an der sogenannten „Fund of Fund"-Struktur, mit der ELTIFs nun auch in andere Investmentfonds investieren können. So können Privatanleger:innen ihr Portfolio stärker diversifizieren, ihre Anlagerisiken senken und ihre Renditechancen erhöhen.
  • Geringere Mindestanlagesummen: Indem die Mindestanlagesummen und die Ansprüche an die vorgeschriebene Liquidität von Anleger:innen gesenkt wurden, wurden die Zugangsbarrieren deutlich gesenkt. Das ermöglicht deutlich mehr Anleger:innen ein langfristiges Investment in ELTIFs und in die europäische Realwirtschaft.
  • Mehr Produktauswahl am Markt: Ende 2022 existierten europaweit 77 ELTIFs, Ende 2025 waren es bereits 268.2 Privatanleger:innen können heute zwischen unterschiedlichen Strategien, Anbietern und Schwerpunkten wählen – von Erneuerbaren Energien über Infrastruktur bis Private Debt.
  • Neue Vertriebswege: ELTIFs sind seit 2025 auch über digitale Plattformen und Neobroker zugänglich. Damit lässt sich ein ELTIF heute genauso unkompliziert zeichnen wie ein klassischer Investmentfonds.
  • Klarere Regeln für Rückgaben während der Laufzeit: Vor der Reform gab es kaum Vorgaben für ELTIFs mit Rückgabemöglichkeit während der Laufzeit. Mit ELTIF 2.0 und den finalen Regulierungsstandards von Oktober 2024 sind diese Strukturen erstmals ausdrücklich geregelt. Privatanleger:innen finden seitdem ein breiteres Produktangebot mit klaren Rückgaberegeln vor.

 

Welche neuen Risiken birgt der Umstieg auf ELTIF 2.0?

Die Reform hat den ELTIF-Markt für Privatanleger:innen geöffnet und gleichzeitig eine Welle neuer Produkte ausgelöst, die das Segment unübersichtlich machen. Wer in ELTIFs investieren will, muss deshalb heute genauer prüfen als zuvor, ob ein Fonds solide konzipiert ist und aus einem Haus mit echter Sachwert-Kompetenz kommt. Was diese Einschätzung trägt, sind fünf konkrete Risiken, die es vor 2024 in dieser Form nicht gab.

  • Anbieter ohne Track Record: Ende 2022 existierten 77 ELTIFs, Ende 2025 bereits 268. Allein 2025 traten 56 Asset Manager erstmals mit einem ELTIF auf den Markt.2 Viele dieser Häuser haben noch keine belastbare Historie mit dem Vehikel ELTIF. Die Ratingagentur Scope warnte deshalb im März 2026 ausdrücklich vor einem „Reputationsrisiko durch unerfahrene Anbieter" und davor, wie empfindlich die Wahrnehmung des Segments auf Schwächen einzelner Produkte reagiert.3
  • Fonds-Etiketten verraten nicht immer den Inhalt: Mit der Reform ist nicht nur die Zahl der ELTIFs gestiegen, sondern auch die Bandbreite an Strategien. Begriffe wie „Multi Asset" oder „Infrastruktur" sagen oft wenig über den tatsächlichen Inhalt eines Fonds aus. Die Anlageexperten der Stiftung Warentest schrieben im April 2026: „Gibt der ELTIF-Prospekt ‚Multi Asset' an, kann sich dahinter alles Mögliche verbergen – von Private Equity bis erneuerbare Energien. Und selbst wenn der Fokus auf ‚Infrastruktur' liegt, ist nicht immer klar, was damit konkret gemeint ist."4
  • Begrenzte Diversifikation: Die neue ELTIF-Verordnung erlaubt, bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens in ein einzelnes Investment zu stecken. Damit kann ein ELTIF mit rechnerisch nur fünf Beteiligungen die gesetzlichen Diversifikationsregeln erfüllen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verglich das im Oktober 2025 explizit mit einem breit gestreuten Indexfonds und sieht in der Illiquidität in Verbindung mit dieser Konzentration ein großes Risiko.5

    Wie echte Diversifikation aussieht, lässt sich am klimaVest gut nachvollziehen. Der Fonds verteilt sein Kapital auf 43 Sachwerte in 6 europäischen Ländern, mit Schwerpunkt auf Photovoltaik-, Wind- und Stromnetzanlagen. Statt nahe an die regulatorische Höchstgrenze von 20 Prozent pro Investment zu gehen, streut der Fonds breit über mehrere Länder und Anlagetypen.
  • „Semiliquide“ heißt nicht „liquide“: Mit ELTIF 2.0 wurden offene und semiliquide ELTIFs erstmals ausdrücklich geregelt. Viele neue Produkte werben damit, regelmäßige Rückgaben zu ermöglichen – meist quartalsweise. Privatanleger:innen können daraus leicht den Eindruck gewinnen, ein semiliquider ELTIF sei ähnlich liquide wie ein klassischer Aktien- oder Rentenfonds. Das ist er nicht. Im Normalfall funktionieren die Rückgaben zwar wie angekündigt. Im Stressfall können sie gedeckelt oder vorübergehend ganz ausgesetzt werden.
  • Wegfall der Vermögensschwelle: Vor der Reform war der Einstieg in einen ELTIF faktisch an ein Anlageportfolio von mindestens 100.000 Euro geknüpft: Mindestens 10.000 Euro Anlagebetrag und höchstens 10 Prozent des Portfolios in ELTIFs. Beide Hürden sind gefallen, manche Anbieter akzeptieren heute Zeichnungen ab 1 Euro. Damit kann ein ELTIF wie ein simples Mitnahmeprodukt wirken – ist aber nach wie vor ein komplexes, langfristiges Sachwert-Investment, das eigene Prüfung verlangt. 

    In Summe verschiebt ELTIF 2.0 die Verantwortung stärker zu den Anleger:innen. Am Ende zählt, ob das Fonds-Konzept verständlich ist, ob hinter dem ELTIF ein Asset Management mit echter Sachwert-Kompetenz steht und ob der Fonds selbst einen belastbaren Track Record vorweisen kann.

Regulatorik: Welchen gesetzlichen Anforderungen unterliegt ELTIF 2.0?

Die regulatorischen Anforderungen an ELTIFs wurden in der Verordnung (EU) 2015/760 über Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) festgesetzt und durch die Verordnung (EU) 2023/606 (auch bekannt als ELTIF 2.0) aktualisiert. Viele Aspekte der praktischen Vorgaben, nach denen sich ELTIFs künftig richten müssen, werden außerdem in den sogenannten RTS (Regulatory Technical Standards) festgehalten.

Das sind die wichtigsten Anforderungen, die die Verordnung für ELTIF 2.0 vorschreibt:


Zulässige Vermögenswerte und Anlagebeschränkungen

Welche Vermögenswerte für ELTIFs als Investment zulässig sind, wird in Artikel 9 bis 13 der ELTIF-Verordnung definiert. Dabei werden auch die spezifischen Anlagebeschränkungen festgelegt, denen ELTIFs unterliegen.

Dazu zählt zum einen die Erweiterung des Anlageuniversums durch ELTIF 2.0. Diese Regelung erlaubt Investments in eine breitere Palette von Vermögenswerten, einschließlich KMUs, Immobilien und Infrastrukturprojekten (Artikel 10 und 11).

Zum anderen werden auch die Diversifikationsanforderungen definiert: Ein ELTIF darf demnach in der Regel nicht mehr als 20 Prozent seines Kapitals in einen einzelnen Vermögenswert oder Emittenten investieren. So soll für die Anleger:innen eine angemessene Risikoverteilung gewährleistet werden (Artikel 13).


Leverage und Kreditaufnahme

Artikel 16 regelt die Kreditaufnahme und die Verwendung von Hebeleffekten im Rahmen von ELTIF 2.0. Das Update erlaubt eine Erhöhung der maximalen Hebelwirkung auf 50 Prozent des Fondsvermögens.

Vor der Aktualisierung der ELTIF-Verordnung betrug die maximale Hebelwirkung 30 Prozent.


Zulassung und Registrierung

Mit Artikel 5 bis 8 werden Aspekte bezüglich der Zulassung und Registrierung von ELTIFs geregelt. Diese Artikel sehen vor, dass ein ELTIF von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss, bevor er vermarktet werden darf.

Dies umfasst auch die Einhaltung der AIFM-Richtlinie, die die Verwaltung alternativer Investmentfonds regelt, sowie spezifische Anforderungen der ELTIF-Verordnung.


Anforderungen für den Vertrieb an Privatanleger:innen

Der Vertrieb an Privatanleger:innen unterliegt besonderen Anforderungen, die in Artikel 30 bis 32 der ELTIF-Verordnung festgeschrieben sind.

Darunter fällt auch der Aspekt der Geeignetheitsprüfung. Beim Vertrieb an Privatanleger:innen gelten die regulären MiFID-II-Vorgaben. Im Rahmen einer Anlageberatung muss sichergestellt werden, dass die Anlage für den jeweiligen Anleger bzw. die jeweilige Anlegerin geeignet ist. Grundlage dafür bilden die finanzielle Situation sowie auch die jeweiligen individuellen Anlageziele (Artikel 30). 

Mit ELTIF 2.0 sind außerdem die Mindestanlagesummen und Vermögensschwellen für Privatanleger:innen entfallen. Anbieter können in ihren Verkaufsunterlagen jedoch eigene Mindestbeträge festlegen.


Rücknahmebedingungen und Liquiditätsmanagement

Artikel 18 und 19 der ELTIF-Verordnung legen die Rücknahmebedingungen und das Liquiditätsmanagement fest.

Hierunter fallen auch die Illiquiditätsanforderungen, die für ELTIFs gelten: Ein ELTIF muss grundsätzlich illiquide sein, kann aber regelmäßige Rücknahmemöglichkeiten bieten. Das dient dazu, den Bedürfnissen der Privatanleger:innen besser zu entsprechen (Artikel 18).


Berichterstattung und Transparenz

Artikel 22 bis 26 der Verordnung enthalten die regulatorischen Anforderungen an die Berichterstattung und Transparenz von ELTIFs.

Festgelegt werden dabei unter anderem die erweiterten Offenlegungspflichten: ELTIFs müssen detaillierte Informationen über die Anlagestrategie, die Risiken, die Kostenstruktur und die Leistung des Fonds bereitstellen (Artikel 23).

Diese Offenlegungspflichten werden durch die Anforderung zur regelmäßigen Berichterstattung ergänzt: ELTIFs müssen demnach regelmäßige Berichte an die Aufsichtsbehörden und Anleger vorlegen, um ihre Transparenz zu gewährleisten (Artikel 24).


Risikomanagement und Governance

Mit Artikel 27 und 28 werden das Risikomanagement und die Governance-Anforderungen an ELTIFs definiert.

Darunter fallen auch die Regelungen bezüglich Risikomanagementsysteme: ELTIFs müssen robuste Risikomanagementsysteme implementieren, um die spezifischen Risiken ihrer Vermögenswerte und ihrer illiquiden Natur zu verwalten (Artikel 27).

Vorgeschrieben werden auch Maßnahmen zur Konfliktvermeidung: Diese Regelung verpflichtet das Fondsmanagement dazu, Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten zu implementieren (Artikel 28).


Häufige Fragen rund um ELTIF 2.0 

Die Reform durch ELTIF 2.0 öffnet die Tür zu mehreren neuen Anlageklassen, die zuvor nicht verfügbar waren, wie wie grüne Anleihen, Verbriefungen sowie Anteile an OGAWs und alternativen Investmentfonds (AIFs).

Darüber hinaus macht ELTIF 2.0 bereits bestehende Anlageklassen, wie nicht börsennotierte Unternehmen, KMUs und Infrastrukturprojekte, durch gelockerte Vorschriften und erweiterte Definitionen deutlich zugänglicher und attraktiver. So ist beispielsweise die frühere Mindestschwelle von 10 Millionen Euro für einzelne Sachwert-Investitionen entfallen.

Semi-liquide Fonds im Sinne von ELTIF 2.0 sind Investmentfonds, die hauptsächlich in langfristige, weniger liquide Vermögenswerte investieren, aber dennoch regelmäßige Rücknahmemöglichkeiten bieten. Diese Fonds kombinieren Elemente offener und geschlossener Fonds, ermöglichen periodische Liquidität durch geplante Rücknahmefenster und halten gleichzeitig langfristige Investitionen.

Dies bietet Anleger:innen Zugang zu illiquiden Märkten mit der Option, vor Laufzeitende auszusteigen – im Rahmen der jeweiligen Fondsbedingungen.

Theoretisch ja. Der Namensbestandteil „European" bindet ELTIFs nicht an Europa als Anlageregion, sondern verweist nur auf den europäischen Regulierungsrahmen. ELTIFs dürfen weltweit investieren und in der Praxis nutzen das viele Fonds auch: Manche Anbieter legen den Schwerpunkt auf Industrieländer, andere schauen sich weltweit um, einzelne Fonds investieren sogar gezielt in Schwellenländer.

Ob das immer im Interesse europäischer Privatanleger:innen liegt, lässt sich allerdings bezweifeln. Europa bietet stabile rechtliche und politische Rahmenbedingungen für langfristige Investments. Ein ELTIF mit Schwerpunkt auf Solarparks in der südlichen Sahara mag attraktive Renditechancen versprechen, bringt aber Risiken mit, die ein Privatanlegerportfolio so nicht zwingend braucht. Wer einen ELTIF zeichnet, sollte deshalb prüfen, wo der Fonds tatsächlich investiert, nicht nur, welcher Anlageklasse er sich zuordnet.

Von ELTIF 2.0 profitieren insbesondere Branchen wie Infrastruktur, Immobilien, Erneuerbare Energien sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Die erweiterte Anlagemöglichkeit in Infrastrukturprojekte und Immobilienentwicklungen sowie der erleichterte Zugang zu KMU-Finanzierungen bieten diesen Sektoren zusätzlichen Kapitalfluss.

Auch die Private-Equity-Branche profitiert durch erhöhte Investments in nicht-börsennotierte Unternehmen, was zu mehr Wachstumskapital für innovative und wachstumsstarke Unternehmen führt.

Die Umsetzung von ELTIF 2.0 bietet auch Herausforderungen, wie die Sicherstellung ausreichender Liquidität in semi-liquiden Fonds und die Einhaltung der erweiterten regulatorischen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Risikomanagement und Anlegerschutz.

Es gibt auch technische und operative Hürden, um die Anforderungen an Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zu erfüllen. Zudem muss das Fondsmanagement die richtige Balance zwischen der Erschließung neuer Anlageklassen und der Aufrechterhaltung des Anlegerschutzes finden. Zudem könnten regulatorische Unterschiede zwischen EU-Mitgliedstaaten die Harmonisierung und den grenzüberschreitenden Vertrieb von ELTIFs erschweren.

Ja, ELTIF 2.0 können eingeschränkt in andere Fonds investieren. Sie dürfen in andere ELTIFs, europäische Venture-Capital-Fonds (EuVECA), europäische Sozialunternehmerfonds (EuSEF) und alternative Investmentfonds (AIFs) anlegen, die sich ebenfalls auf langfristige Anlagen in qualifizierte Vermögenswerte konzentrieren.

Diese Investments müssen den Diversifikations- und Risikomanagementanforderungen der ELTIF-Verordnung entsprechen und dürfen 20 Prozent des Wertes des ELTIF-Portfolios nicht überschreiten.

Der Markt ist seit 2024 schnell gewachsen. Inzwischen sind in Europa über 268 ELTIFs zugelassen, davon 113 Neuauflagen allein im Jahr 2025.2 Diese Entwicklung fällt allerdings nicht durchweg zum Vorteil der Privatanleger:innen aus.

Stiftung Warentest stellte im April 2026 in einer Untersuchung von 29 in Deutschland vertriebenen ELTIFs fest, dass fast alle Fonds erst nach der Reform 2024 auf den Markt kamen. Nur klimaVest gibt es bereits seit 2020 und ist mit 1,8 Mrd. Euro Fondsvolumen weiterhin der größte ELTIF Europas für Privatanleger:innen.2 Belastbare Mehrjahres-Historien sind entsprechend selten, viele 2.0-Neuauflagen werben stärker mit Modellrenditen als mit erzielten Erträgen. 

Sonja Knorr, Analystin bei Scope, leitet daraus eine klare Empfehlung ab: „Da man im Vorhinein nicht weiß, ob ein ELTIF mit seinen Investments Erfolg haben wird, sollten Anleger Anbieter mit einer leistungsstarken Historie wählen. Solche etablierten Gesellschaften haben bereits unter Beweis gestellt, dass sie auch in schwierigen Marktphasen erfolgreich sein können".6

Auch bestehenden ELTIFs eröffnen sich neue Möglichkeiten, denn es ist möglich, ein bereits unter ELTIF 1.0 bestehendes Produkt in ELTIF 2.0 zu überführen. Anbieter bereits erfolgreich laufender Fonds können also die Auswirkungen der regulatorischen Änderungen erst einmal beobachten und ihre Fonds dann umstellen, sofern es sinnvoll erscheint. Anlagekonzepte, die sich bewährt haben, müssen nicht über Nacht umgebaut werden. 

Zugangsvoraussetzungen lassen sich vereinfachen, Portfolios um neu zugelassene Anlageklassen punktuell ergänzen – ohne den Kern eines erprobten Konzepts zu verändern. Scope-Analystin Sonja Knorr empfiehlt Privatanleger:innen ohnehin, „Anbieter mit einer leistungsstarken Historie" zu wählen, weil solche etablierten Gesellschaften „bereits unter Beweis gestellt" hätten, dass sie auch in schwierigen Marktphasen erfolgreich seien.6 Für die erste Generation an ELTIFs spricht das eher dafür, ihre Stärken zu konsolidieren als sie aufzugeben.

Nein. Wenn Sie einen ELTIF der ersten Generation im Depot haben und dieser Ihren Erwartungen entsprechend performt, brauchen Sie nicht umzusteigen. Sie können in Ruhe beobachten, wie sich der Track Record der neu aufgelegten Fonds entwickelt.

Die Vorteile der Reform betreffen vor allem den Einstieg, etwa der Wegfall der Mindestanlagesumme und der Vermögensschwelle. Wer bereits investiert ist, profitiert davon nicht zusätzlich. Im Gegenteil: Die anderen 2.0-Änderungen wie der höhere zulässige Hebel oder die höhere Konzentration je Einzelinvestment erhöhen das Risiko gegenüber ELTIFs der ersten Generation. Ein Wechsel allein wegen des Labels „2.0" ergibt aus Anlegersicht kaum Sinn.

Wenn Sie einen Wechsel überlegen, dann auf Basis konkreter Kriterien: Wie überzeugend ist das Fonds-Konzept? Welche Erfahrung hat das Asset Management? Kann der Fonds bereits eine belastbare Wertentwicklung vorweisen? Diese Fragen sind unabhängig davon, ob ein ELTIF unter 1.0 oder 2.0 aufgelegt wurde.

1Größter ELTIF / Marktführer Deutschland: Scope ELTIF-Studie 2026, „Massenstart geglückt – Überblick über den ELTIF-Markt 2025/2026", Stand: 31.12.2025, veröffentlicht 26.03.2026, Seiten 2 und 9. https://saprodscopeexplorer01.blob.core.windows.net/public/reports-links/Scope_ELTIF-Studie_2026_XLvozhE.pdf

2Quelle: Scope ELTIF-Studie 2026, https://www.dasinvestment.com/eltif-markt-rekord-bei-neuauflagen-volumen-springt-auf-34-milliarden/

3Quelle: Börsen-Zeitung, 26.03.2026, https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/neo-broker-treiben-deutschen-eltif-markt

4Quelle: Stiftung Warentest Finanzen 04/2026, Seite 38, Online-Übersicht: https://www.test.de/Eltif-europaeische-Langfristfonds-ueberblick-6286734-0/

5Quelle: Verbraucherzentrale, 31.10.2025, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/eltifs-neue-anlageform-mit-tuecken-96375

6Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 26.04.2026, Dennis Kremer (Print-Ausgabe)