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Zum 1. September 2026 stellt klimaVest auf das neue ELTIF-2.0-Regime um. Was die europäische ELTIF-Reform grundsätzlich bedeutet, haben wir bereits an anderer Stelle ausführlich erklärt. In diesem Beitrag geht es um die konkrete Umstellung von klimaVest: Was sich für Anleger:innen verändert, was gleichbleibt und was Vertriebspartner:innen für die Beratung wissen sollten.1
Was ändert sich für Anleger:innen?
Die spürbarste Veränderung betrifft den Einstieg: Die bisherige Mindestanlagesumme von 10.000 Euro sowie der Vermögensnachweis von 100.000 Euro entfallen vollständig. Wer bislang wegen dieser Schwellen gezögert hat, kann künftig ohne diese Hürden in klimaVest investieren.
Neu hinzu kommt eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Sie gilt für Anteile, die ab dem 1. September 2026 erworben werden und die automatisch unter die neue Anteilklasse 2 fallen. Das passt zum langfristigen Charakter eines Infrastrukturinvestments: Je planbarer die Liquidität, desto mehr Kapital kann direkt in Projekte fließen statt in Liquiditätsreserven.
Für bereits bestehende Anteile ändert sich dabei nichts. Wer bis zum 31. August 2026 investiert hat, behält unter Anteilklasse 1 den bisherigen Bestandsschutz und hat keine Kündigungsfrist für Rückgaben bis 500.000 Euro pro Jahr.
Was für die Beratung jetzt wichtig ist
Auch der Weg zur Anlage selbst wird einfacher. Bislang war für den Vertrieb an Privatanleger:innen eine klassische Anlageberatung inklusive Geeignetheitserklärung erforderlich; zusätzlich galt eine ELTIF-spezifische Portfoliogrenze, die den Anteil des Fonds im Depot begrenzte. Diese Zusatzhürde entfällt.
Künftig genügt für den Vertrieb eine Geeignetheitsprüfung samt Geeignetheitserklärung. Eine klassische Anlageberatung ist regulatorisch nicht mehr notwendig. Dadurch wird der Vertriebsprozess flexibler und einfacher. Die übrigen, europaweit geltenden Anlegerschutzregeln nach MiFID II bleiben davon unberührt. Das bedeutet einen zusätzlichen, flexibleren Vertriebsweg neben der bestehenden Beratung.
Was bleibt unverändert?
Investmentstrategie und Fokus von klimaVest bleiben von der Umstellung unberührt. Der Fonds investiert wie bisher in Wind- und Solarparks, in Energienetze und perspektivisch auch in Energiespeicher. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 strebt das Fondsmanagement weiterhin eine Zielrendite im Bereich von 3 bis 4 Prozent pro Jahr an.2
Mit der Umstellung entstehen zwei Anteilklassen, die im selben Fonds nebeneinander bestehen:
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Mehr Spielraum für klimaVest
Mit der Umstellung nutzt klimaVest die Vorteile der ELTIF-2.0-Regulierung weit vor Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist Anfang 2029 – und rückt so näher an die Anlegerinnen und Anleger, für die der Fonds gemacht ist. Wer in erneuerbare Energien investieren möchte, kann das künftig ohne die bisherigen Einstiegshürden tun. Für uns eröffnet das neue Möglichkeiten für die strategische Weiterentwicklung des Fonds. Die Investmentstrategie bleibt dabei unverändert: Wir verbinden dabei risikoadjustierte Renditen mit einem Beitrag zur Energiewende.
Konkret gewinnt klimaVest mit ELTIF 2.0 mehr Spielraum: Das zulässige Anlageuniversum wird von den bisher eng gefassten Infrastruktur-Anlagewerten auf verbundene und unterstützende Sektoren erweitert, was eine breitere Diversifizierung ermöglicht. Die Umstellung ermöglicht zudem eine bessere Liquiditätssteuerung des Fonds: aktives Cash Management und Re-Investitionen bieten mehr Flexibilität für die Finanzierung neuer Projekte. Zudem wechselt klimaVest von einer festen Laufzeit mit Verlängerungsoption zu einer unbestimmten Laufzeit, die besser zum langfristigen Charakter der Anlageklasse passt.
1Grundlage der Reform ist die Verordnung (EU) 2023/606 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760, gilt seit dem 10. Januar 2024. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/606/oj/eng
2Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttung sofort wieder angelegt). Bezogen auf den mittelfristigen (3 bis 5 Jahre) bis langfristigen (> 5 Jahre) Anlagehorizont des Fonds. Anpassungen der Zielrendite können sich aufgrund von Veränderungen in den einzelnen Märkten oder infolge anderer Einflussfaktoren ergeben. Die frühere Wertentwicklung und Aussagen zur Zielrendite lassen nicht auf zukünftige Renditen schließen.