Transparenz Wie können Anleger CO₂e-Vermeidung und Messbarkeit beim klimaVest nachvollziehen?

Die Anlagestrategie des Fonds zielt darauf ab, einen positiven und messbaren Beitrag zur Erreichung der Umweltziele gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („EU‑Taxonomieverordnung“) zu leisten. Im Fokus stehen dabei der Klimaschutz („climate change mitigation“) sowie die Anpassung an den Klimawandel („climate change adaptation“).  

Der Fonds verfolgt das Ziel, durch seine Anlagestrategie zur langfristigen Begrenzung der globalen Erwärmung im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris von 2015 (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) beizutragen. Im Rahmen seiner Anlagepolitik konzentriert sich der Fonds auf Investitionen in verschiedene Bereiche der erneuerbaren Energien. Durch diese Investitionen soll insbesondere die Transformation des europäischen Energiesystems unterstützt werden, indem der Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz erhöht bzw. gesichert wird und damit ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.

Ein positiver und messbarer Beitrag zur Erreichung der Umweltziele gemäß der EU‑Taxonomieverordnung kann über die sogenannte CO₂‑Äquivalent‑Vermeidung (CO₂e‑Vermeidung)1 nachgewiesen werden. Diese Kennzahl wird jährlich auf Basis der tatsächlich produzierten Strommenge sowie der tatsächlich verbrauchten Energie berechnet.

Wegen seiner niedrigen Produktionskosten wird Strom aus erneuerbaren Energien bevorzugt ins Netz eingespeist. Durch diesen Effekt sorgen erneuerbare Energien europaweit dafür, dass Emissionen, die andernfalls durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern entstanden wären, vermieden werden. 2 Dieser Vermeidungseffekt wird in sogenannten „Vermeidungsfaktoren“ ausgedrückt und länderspezifisch von der „Technical Working Group of International Financial Institutions“ (IFI) veröffentlicht.3 In Deutschland gilt darüber hinaus der Einspeisevorrang im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes 4, durch den Strom aus regenerativen Quellen im Stromnetz bevorzugt abgenommen wird (sofern die Netzstabilität gewährleistet ist).  

Die Berechnung der vermiedenen CO₂e-Emissionen basiert auf international etablierten Standards und beruht dabei auf folgenden Schritten:

  1. Zunächst wird die Menge des von den erneuerbaren Energien-Anlagen erzeugten Stroms erfasst, der rückblickend tatsächlich in die Stromnetze eingespeist wurde. Diese Strommengen werden in Megawattstunden gemessen.  
  2. In einem zweiten Schritt werden die landesspezifischen Vermeidungsfaktoren der Technical Working Group of International Financial Institutions (IFI) abgerufen. 3 Diese Vermeidungsfaktoren basieren auf dem Combined Margin Approach der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), welcher im Clean Development Mechanism des Kyoto Protocols zur Quantifizierung von Emissionsreduktion von Energieerzeugungsprojekten Anwendung findet (ACM0002).5 Das UNFCCC-Rahmenwerk gilt als weltweit anerkannter Standard zur Berechnung von Emissionsvermeidung durch erneuerbare Energien Projekte.
  3. Die CO2e-Bruttovermeidung pro Jahr ergibt sich aus der Multiplikation des eingespeisten Stroms in Megawattstunden (aus Schritt #1) mit dem Vermeidungsfaktor (aus Schritt #2).
  4. Im nächsten Schritt werden die tatsächlich ausgestoßenen Emissionen der Anlagen aus Betrieb und Vorkette berechnet.  
    1. Der Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien erfordert den Bezug von externem Strom. Aktuell wird dieser Strom teilweise noch aus nicht erneuerbaren Quellen bezogen (sogenannter Graustrom). Daraus ergeben sich Scope 2 Emissionen gemäß GHG‑Protokoll für die bestehenden Sachwertinvestments im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere für Windkraftanlagen und Solarparks. Eine Umstellung auf Grün- bzw. Ökostrom ist geplant und wird schrittweise für die einzelnen Investments – sofern technisch möglich – zeitnah umgesetzt. Im Rahmen der Berechnung wird der konventionell bezogene Strom (Graustrom) mit dem jeweiligen länderspezifischen Strom-Emissionsfaktor multipliziert, abhängig vom Standort des Sachwertinvestments. Diese Faktoren des VDA werden jährlich überprüft und aktualisiert.6
    2. Zur Ermittlung der Scope 3 Emissionen gemäß GHG‑Protokoll sind zudem die Emissionen aus der Herstellung der Anlagen (Vorkette) zu berücksichtigen. Die dabei entstehenden CO₂e‑Emissionen aus Materialien und Bau werden über technologiespezifische Vorketten‑Emissionsfaktoren abgebildet. Dabei werden die im Zuge von Herstellung und Bau verursachten Treibhausgasemissionen ins Verhältnis zur eingespeisten Strommenge der Anlage in MWh gesetzt. Der jeweilige Vorketten‑Emissionsfaktor wird anschließend mit der eingespeisten Strommenge multipliziert. Die zugrunde liegenden Vorketten‑Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes werden ebenfalls jährlich überprüft und aktualisiert.7
  5. Die endgültige CO₂e-Nettovermeidung ergibt sich aus der CO₂e-Bruttovermeidung (aus Schritt #3) abzüglich der tatsächlich ausgestoßenen Emissionen der Anlagen aus Betrieb und Vorkette (aus Schritt #4).

Der Fonds berichtet in seinen Pflichtpublikationen wie dem Jahresbericht über die jährlich errechnete CO₂e-Vermeidung. So werden eingespeiste Strommengen und die damit verbundene CO₂e-Vermeidung für Anleger transparent und nachvollziehbar. 

Hinweis: Während eingespeister Strom physikalisch messbar ist, bleibt CO₂e-Vermeidung naturgemäß ein errechneter Wert, der Annahmen darüber trifft, wie sich die Stromerzeugung ohne die Einspeisung einer erneuerbare Energien-Anlage entwickelt hätte und dies mit dem Szenario der tatsächlich erfolgten Einspeisung ins Verhältnis setzt. 

1Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) sind weitere Treibhausgase (klima-)relevant: U.a. Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstoff Trifluorid (NF3). Diese weiteren Treibhausgase haben eine stärkere Klimawirkung im Vergleich zu CO2 (z.B. wirkt 1 t Methan wie 28 t CO2, Quelle: GHG Protocol: https://www.ghgprotocol.org/sites/default/files/ghgp/Global-Warming-Potential-Values%20%28Feb%2016%202016%29_1.pdf, zuletzt abgerufen 01.06.2026). Die Einheit CO2-Äquivalent (CO2e) berücksichtigt diese Tatsache und macht die Verrechnung verschiedener Treibhausgase möglich.

2Deutscher Bundestag: Merit Order (2022) (https://www.bundestag.de/resource/blob/922150/ef7b04eda9b6b5034876248539891467/WD-5-111-22-pdf-data.pdf, zuletzt abgerufen 01.06.2026)

3UNFCCC: IFI TWG – List of methodologies (https://unfccc.int/climate-action/sectoral-engagement/ifis-harmonization-of-standards-for-ghg-accounting/ifi-twg-list-of-methodologies, zuletzt abgerufen 01.06.2026)

4Gesetz über den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html#BJNR106610014BJNG000200000, zuletzt abgerufen 01.06.2026)

5UNFCCC: Grid-connected electricity generation from renewable sources (https://cdm.unfccc.int/UserManagement/FileStorage/AG07ZJQ3EXD42LT5YV9HR16M8KINPO, zuletzt abgerufen 17.02.2023)

6VDA: Emissionsfaktoren 2024 (https://www.vda.de/de/aktuelles/publikationen/publication/vda-emissionsfaktoren-2024, zuletzt abgerufen 01.06.2026)

7 Umweltbundesamt: Klimabilanzierung erneuerbarer Energien (2026) (https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-01/11_2026_CC.pdf, zuletzt abgerufen 01.06.2026)