Das Wind-an-Land-Gesetz ist in Kraft und steht bereits in der Kritik
Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)1 verfolgt die Bundesregierung ein hehres Ziel. Es soll beim Ausbau der Windenergie in Deutschland für Rückenwind sorgen. Das ist auch bitter nötig, denn das Tempo lässt zu wünschen übrig. Dabei überbieten sich diverse Ministerien mit nachhaltigem Ehrgeiz. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis 2030 in Deutschland 71 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein.2 Das Bundeswirtschaftsministerium hätte in seinen Langfristszenarien bis dahin gern 80 GW am Start3, während das Umweltbundesamt ehrgeizige 105 GW anstrebt.4
Es geht um nicht weniger als eine Trendwende
Um wenigstens dem EEG Genüge zu tun, müssten pro Jahr zwischen 1.500 und 2.000 Windräder errichtet werden. Die Realität sieht anders aus: Im Jahr 2023 wurden bundesweit 745 neue Windenergieanlagen errichtet – ein Anstieg gegenüber den Vorjahren, aber noch weit hinter dem erforderlichen Tempo.5 Wenn man bedenkt, dass 2014 bundesweit 895 Windkraftanlagen gebaut wurden und im Folgejahr immerhin 699, muss ganz klar ein Rückschritt konstatiert werden.6 Die Hauptgründe für die Entschleunigung sind zum einen die unzureichende Ausweisung von Flächen durch die Bundesländer und zum anderen deren tatsächliche Nutzbarkeit für die Windenergie an Land. 7