Wenn Windenergie in Deutschland eine Zukunft haben soll, braucht sie die Akzeptanz einer breiten Mehrheit. Mit ihrem allnächtlichen Blinkrhythmus haben Windräder allerdings nicht nur manchen Bürger um seinen Schlaf gebracht, sondern selbige auch zu Gegnern gemacht. Nach einigem Hin und Her hat das zuständige Bundesministerium dem nächtlichen Dauerblinken zum 31. Dezember 2022 ein Ende gesetzt.1
Seither ist die sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) Pflicht. 2 Das Blinken setzt folglich seit Anfang des Jahres nur dann ein, wenn ein Luftfahrzeug eine bestimmte Distanz zum Windrad unterschreitet. Gerade im ländlichen Raum, wo wenig Luftverkehr herrscht, dürften nachts meist ausschließlich Sterne funkeln.
Keine Raketenwissenschaft, aber ein zähes Ringen
Flugzeuge und Helikopter sind ohnehin mit Transpondersignalen ausgestattet, die Fluglotsen die Höhe und Position von Flugobjekten auf dem Radarschirm anzeigen.3 Die Detektionstechnologie, die nun Bestandteil jeder Windkraftanlage ist, ist mit Sensoren ausgestattet, die genau jene Transpondersignale empfangen. Unterschreitet ein Luftfahrzeug eine kritische Distanz, wird die nächtliche Hinderniskennzeichnung so lange aktiviert, bis das Objekt den Radius von sechs Kilometern wieder verlässt.4
Die Vorzüge dieser Technik waren bereits im Jahr 2008 einer Studie zu entnehmen.5 Doch es gab Widerstände und Bedenken vonseiten der Flugsicherung. Während die BNK-Systeme über die Jahre umfangreich getestet und geprüft wurden, wuchsen immer mehr Windräder immer höher in den Himmel, sodass das bundesweite Blink-Szenario stetig intensiver wurde.