klimaVest: Aufnahme aus dem Kornfeld mit Heuballen eines Windrades im Windpark ToutVent

Rückenwind für die Energiewende? Das neue Wind-an-Land-Gesetz

16.02.2023 7 Minuten Lesezeit

klimaVest: Redakteurin Annemarie Zahn
Annemarie Fountoukas
Redakteurin

Das Wind-an-Land-Gesetz ist in Kraft und steht bereits in der Kritik

Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) verfolgt die Bundesregierung ein hehres Ziel. Es soll beim Ausbau der Windenergie in Deutschland für Rückenwind sorgen. Das ist auch bitter nötig, denn das Tempo lässt zu wünschen übrig. Dabei überbieten sich diverse Ministerien mit nachhaltigem Ehrgeiz. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis 2030 in Deutschland 71 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein. Das Bundeswirtschaftsministerium hätte in seinen Langfristszenarien bis dahin gern 80 GW am Start, während das Umweltbundesamt ehrgeizige 105 GW anstrebt. 

Es geht um nicht weniger als eine Trendwende

Um wenigstens dem EEG Genüge zu tun, müssten pro Jahr zwischen 1.500 und 2.000 Windräder errichtet werden. Die Realität sieht anders aus: Seit 2020 waren es pro Jahr weniger als 500. Wenn man bedenkt, dass 2014 bundesweit 895 Windkraftanlagen gebaut wurden und im Folgejahr immerhin 699, muss ganz klar ein Rückschritt konstatiert werden. Die Hauptgründe für die Entschleunigung sind zum einen die unzureichende Ausweisung von Flächen durch die Bundesländer und zum anderen deren tatsächliche Nutzbarkeit für die Windenergie an Land.  

Gelingt mit dem Wind-an-Land-Gesetz der Turnaround?

Mit dem WaLG will die Bundesregierung den gordischen Knoten lösen.  So müssen alle Länder bis 2027 1,4 Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausweisen. Bis 2032 lautet die Vorgabe 2,0 Prozent. Alleingänge auf Ländereben sollen außerdem durch eine Neukonzeption der Länderöffnungsklausel für landesrechtliche Mindestabstandsregelungen unterbunden werden. Im Einklang mit dem WaLG wurden im Bundesnaturschutzgesetz bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung festgezurrt, die einerseits einen hohen Schutz gefährdeter Arten sicherstellen und andererseits beschleunigte Genehmigungsverfahren gewährleisten sollen. Kritik kommt dennoch von allen Seiten – aus unterschiedlichen Motiven.

Das Tauziehen Bund versus Land

Die Unabhängigkeit von russischem Gas wünschen sich mittlerweile alle. Da hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. Bayern, das mit 14 neuen und acht genehmigten Windrädern im Vorjahr eine zaghafte Trendwende eingeläutet hat , fühlte sich noch im Juni 2022 in seiner kommunalen Planungshoheit eingeschränkt. Zudem wurde Bayerns Bauminister Christian Bernreiter nicht müde, den mangelnden Lärmschutz anzuprangern und die Akzeptanz durch die Bürger infrage zu stellen.  Immerhin hatte man mit der 10H-Abstandsregel von 2017 bis 2021 erfolgreich auf der Bremse gestanden. Wenn der Abstand zwischen Windrad und Wohnhaus die zehnfache Höhe eines Windrads betragen muss, wird es für den Windenergieausbau eng. Mittlerweile ist man auch in diesem Punkt kompromissbereit. Doch das Umdenken, so scheint es, fällt schwer. 

Projektentwickler vermissen Konsequenz

Juwi, ein etablierter Projektentwickler im Bereich erneuerbare Energien, hält das WaLG in seiner jetzigen Form für einen Papiertiger. Das Unternehmen wünscht sich mehr Tempo bei der Ausweisung geeigneter Flächen durch die Länder und härtere Konsequenzen beim Aussitzen von Fristen.  Die Herstellerbranche kämpft zudem noch mit ganz anderen Problemen. Während in Verträgen für Windräder Festpreise vereinbart wurden, sorgen gestiegene Materialkosten durch gestörte Lieferketten für enormen Kostendruck. Die Konkurrenz aus China und Dänemark schläft indes nicht und sichert sich zu günstigen Kosten ihren Teil vom Kuchen. Nordex hat in Rostock mittlerweile die Segel gestrichen und die Rotorblatt-Fertigung eingestellt. 

Die Branche sieht sich vor einem Neustart

Mit dem WaLG will die Bundesregierung nicht zuletzt verhindern, dass die deutsche Windkraftindustrie einen ähnlichen Zusammenbruch erlebt wie die deutsche Solarbranche. Einer Pressemeldung des Bundesverbands WindEnergie zufolge überwiegt derzeit wieder die Zuversicht.  Große Freude herrscht über das Rekord-Ausschreibungsziel von rund 13 GW Leistung bei der Windenergie an Land. Auch im Vorzug von Repowering – der Erneuerung in die Jahre gekommener Kraftwerke – sieht man großes Potenzial. Ob sich die Windbranche doch noch zum Konjunkturmotor mausert, wird sich zeigen.  

Das WaLG mag nicht perfekt sein, aber es schafft Rahmenbedingungen, die das Ausbautempo steigern dürften und die Bedarfe unterschiedlichster Stakeholder berücksichtigen. Fest steht: Im Interesse der Anleger ist das WaLG allemal. Nicht von ungefähr konnte klimaVest mittlerweile die Marke von einer Milliarde Euro Fondsvolumen überschreiten und dankt es den Investoren mit einer prognostizierten Rendite zwischen 3,5 und 4,5 Prozent.

Windrad aus Vogelperspektive mit Nebel

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