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Neues Jahr mit neuen Rendite- und Ausbauzielen

12.12.2023 10 Minuten Lesezeit

klimaVest: Redakteurin Annemarie Zahn
Annemarie Fountoukas
Redakteurin

Auch im kommenden Jahr 2024 bietet die klimaVest-Anlagestrategie eine attraktive Gelegenheit, Kapital gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft auszuüben. Neuinvestoren folgen damit dem Beispiel von mittlerweile 23.000 Anlegerinnen und Anlegern, die vom Investmentansatz des klimaVest überzeugt sind und dem Fonds ihr Vertrauen schenken. 

Bewusstseinswandel zeigt sich am Anlageverhalten

Darüber hinaus wächst die Zahl an Investoren, die erkennen, dass wirtschaftlicher Erfolg und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können. Ihnen gibt klimaVest die Chance, in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu investieren, die einen echten Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen leisten. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unserer ausgewogenen Portfoliostruktur und der geplanten Akquisitionen sind wir zuversichtlich, dass klimaVest im Kalenderjahr 2024 eine Rendite von 3,5 bis 4,5 Prozent erzielen wird – und das auf gewohnt stabile Art.

Windaktien hatten zu kämpfen

Das Auf und Ab der Aktienmärkte bekamen 2023 die Aktionäre einiger Windkonzerne schmerzlich zu spüren. Grund dafür waren vor allem Lieferkettenprobleme in Verbindung mit gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten. Auf einige Entwickler großer Offshore-Windprojekte hatte das kurzfristig massive Auswirkungen gehabt. Allerdings sollten sich die Marktbedingungen mittelfristig wieder normalisieren. Die Absicherung von Entwicklungsrisiken dürfte künftig eine größere Rolle spielen. 

Dennoch bleiben die Perspektiven dank des starken politischen Rückenwinds und der ehrgeizigen Ausbauziele der Industriestaaten gut. Anleger, die in Zeiten einer erhöhten Volatilität am Aktienmarkt stabile Erträge mit erneuerbaren Energien erzielen möchten, sollten eine Teilhabe durch börsenunabhängige Investments zu prüfen. Breit diversifizierte Sachwertefonds unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Risikoexposition erheblich von Investments in einzelne Windkraftprojekte oder Aktien entsprechender Hersteller.

Sinnvoll investieren, unnötige Risiken meiden

Unser Impact-Fonds konzentriert sich weiterhin auf erneuerbare Energien, insbesondere Onshore-Windkraft und Photovoltaik. Dabei profitieren die meisten Anlagen des Fonds von langfristigen Stromabnahmeverträgen, sogenannten Power Purchase Agreements (PPAs). Sie geben Projektentwicklern von Wind-, Solar- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzielle Sicherheit und erleichtern die Finanzierung neuer Projekte. Stromabnehmern ermöglichen sie, ihre zukünftigen Stromkosten genauer zu kalkulieren und sich gegen Preisvolatilität auf dem Energiemarkt abzusichern. Mit ihren ökonomischen und ökologischen Vorteilen tragen auch sie dazu bei, die Energiewende voranzubringen.

Deutschland will Tempo machen 

Das ist auch der Anspruch der Bundesregierung, der sich unter anderem in neuen gesetzlichen Grundlagen für den Netzausbau und die bessere Integration der erneuerbaren Energien ausdrückt. Mit dem in diesem Jahr in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz setzt sie auch die Bundesländer unter Druck. Diese müssen bis 2032 rund zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windenergie ausweisen. Beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen parallel dafür sorgen, dass der Ausbau Fahrt aufnimmt. Hausbesitzer sind wohl trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auch im kommenden Jahr durch höhere Vergütungen für Solarstrom vom Dach und Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung motiviert, ihren Teil zur Energiewende beizutragen.

Neue Gesetze sollen es richten

Die motivierenden Maßnahmen gehen allerdings auch mit klaren Vorgaben einher. Nicht von ungefähr wurde das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) hitzig diskutiert. Final verabschiedet wurde schließlich, dass installierte Heizsysteme ab 2024 in Neubauten zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Bestehende Anlagen sind von einer sofortigen Erneuerungspflicht ausgenommen, wobei der Staat unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für umweltfreundlichere Alternativen übernimmt. Für die Implementierung dieser Vorgaben in bestehenden Gebäuden ist eine umfassende kommunale Wärmeplanung erforderlich. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Ende Juni 2028 entsprechende Pläne vorlegen.

Diese Regelung ist Teil einer umfassenden Strategie zur schrittweisen Beendigung der Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich bis spätestens 2045. Um das Ziel zu erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern, fährt die Bundesregierung zweigleisig: Angesichts der zunehmenden Elektrifizierung in Industrie, Wärmeerzeugung und Verkehr sollen bis 2030 rund 600 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Basis hierfür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze regelt und voraussichtlich 2024 erneut angepasst wird. Gleichzeitig soll der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen werden.

In der EU wächst der Ehrgeiz

Auch die Europäische Union (EU) hat für das Jahr 2024 verschiedene Gesetzgebungen und Initiativen im Bereich der erneuerbaren Energien geplant. So hat man sich auf eine strengere Gesetzgebung geeinigt, um deren Kapazitäten zu erhöhen. Konkret soll das verbindliche Ziel bis 2030 von derzeit 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben werden, während parallel ein Zielwert von 45 Prozent angestrebt wird. Diesem Beispiel sollen auch die EU-Mitgliedstaaten folgen – etwa durch die Beschleunigung von behördlichen Genehmigungsverfahren für neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. 

Diese sollten, sofern es sich um sogenannten Vorranggebiete handelt, nicht länger als zwölf Monate benötigen. Außerhalb solcher Gebiete sind 24 Monate die Obergrenze. Weitere Vorgaben sind die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für länderübergreifende Energieprojekte und strengere Kriterien für die Nutzung von Biomasse im Interesse einer zielführenden Förderpolitik.1 Fixiert wurde das im REPowerEU-Plan, der einen Ausbau der Gesamtkapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf 1.236 Gigawatt (GW) vorsieht. Das liegt deutlich über den 1.067 GW, die im Rahmen von „Fit für 55“ vorgesehen waren.

Ausbau- und Einsparziele sinnvoll verzahnt

Flankiert wird REPowerEU durch die Renewable Energy Directive III (RED III), die ehrgeizigere Ausbauziele für erneuerbare Energien festlegt, sektorspezifische Unterziele definiert und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Bis zum 21. Mai 2025 müssen die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Parallel wurden in der Energieeffizienz-Richtlinie neue Einsparziele für 2030 festgelegt. Bis dahin soll der Energieverbrauch EU-weit um 11,7 Prozent und in der öffentlichen Verwaltung um 1,9 Prozent pro Jahr sinken. Beide Richtlinien sind komplementär und tragen gemeinsam zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU bei.

klimaVest setzt auf eine zukunftsfähige Investitionsstrategie

Mittel- bis langfristig will das klimaVest-Fondsmanagement das Portfolio sukzessive erweitern und auch in Objekte aus den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, Mobilität und Forstwirtschaft investieren. Entsprechende Opportunitäten können sich beispielsweise bei Projekten wie Stromübertragungs- und Verteilnetzen sowie Interkonnektoren (zum Beispiel Seekabel), im Bereich der Auf- und Wiederaufforstung, beim emissionsarmen Transport, bei der Nutzung von Bioenergie und Biokraftstoffen oder bei innovativen Speichertechnologien ergeben. Kurzfristig bleiben Solar und Onshore-Windkraftanlagen der Investitionsschwerpunkt.

ELTIF-Reform – vorerst keine Änderungen bei klimaVest

Die Europäische Union hat Anfang 2023 die Reform des „European Long-Term Investment Fund“, kurz ELTIF, auf den Weg gebracht.2 Die Reform soll die Attraktivität und Akzeptanz des ELTIF erhöhen, um so die Stabilität und Effizienz der europäischen Finanzmärkte zu verbessern. Die neue Verordnung („ELTIF 2.0“) tritt im Januar 2024 in Kraft. Noch in der Abstimmung befinden sich allerdings wichtige technische Details und Durchführungsbestimmungen. Dieser Prozess auf europäischer Ebene dürfte noch etwas andauern. Aus diesem Grund hat das Fondsmanagement entschieden, den klimaVest

vorerst nicht ins neue ELTIF-2.0-Regime zu überführen, sondern abzuwarten, bis alle Details der neuen Regulierung geklärt sind.

Damit ist sichergestellt, dass es keine unerwünschten Auswirkungen auf den Fonds und seine Anleger gibt. Als bestehendes ELTIF-Produkt darf klimaVest eine Übergangsfrist nutzen und wird frühestens 2025 ins neue Regime wechseln. Für Anleger ändert sich aktuell nichts. Die Commerz Real begrüßt weiterhin die Reform des ELTIF und erwartet durch sie eine deutliche Zunahme von privaten Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen und andere Infrastrukturprojekte. Unter anderem entfallen im neuen ELTIF-2.0-Regime die Mindestanlagesumme von 10.000 Euro und die Anforderung, dass Anleger maximal zehn Prozent ihres verfügbaren Vermögens in ELTIFs anlegen dürfen. Investitionen in nachhaltige Infrastruktur bieten Anlegern die Möglichkeit, an den Chancen der Energiewende zu partizipieren. Sie sind gleichzeitig von elementarer Bedeutung, um die Ausbauziele bei erneuerbaren Energien auf europäischer und nationaler Ebene zu erreichen.