Frau mit ausgebreiteten Armen am Meer

Commerz Real Rechtssicherheit nach Gerichtsentscheid zu klimaVest Website

31.01.2022 3 Minuten Lesezeit

Zufrieden äußerte sich die Commerz Real über einen aktuellen Entscheid des Landgerichts Stuttgart zur werblichen Darstellung auf der Website ihres Impact-Fonds klimaVest. Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 31. Januar 2022 (Aktenzeichen: 36O92/21KfH) einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entsprochen und unter anderem untersagt, einen direkten Zusammenhang zwischen einer bestimmten Anlagesumme und einer definierten angeblichen Reduktion des persönlichen Kohlenstoffdioxid (CO₂)-Fußabdruck herzustellen. Zudem sei nicht deutlich genug gemacht worden, dass der tatsächlich vermiedene Ausstoß an Treibhausgasen durch die im Fondsportfolio befindlichen Solar- und Windkraftanlagen vom angestrebten Ziel abweichen kann. 

„Damit haben wir die von uns angestrebte Rechtssicherheit erreicht“, so Henning Koch, Vorsitzender des Vorstands der Commerz Real. „Die entsprechenden Änderungen auf der Website hatten wir bereits Ende letzten Jahres vorgenommen“. So wurde der ursprünglich hergestellte direkte Zusammenhang zwischen der Investition in den Fonds und dem persönlichen Kohlenstoffdioxid (CO₂)-Fußabdruck entfernt und das Vermeidungsziel und dessen Bedingungen transparenter und deutlicher dargestellt.

Erster Sachwert-Impactfonds für Privatanleger

Mit dem klimaVest hatte die Commerz Real im Herbst 2020 den ersten Impact-Fonds für Privatanleger aufgelegt, der fokussiert in Sachwerte investiert. Während seiner Laufzeit von mindestens 50 Jahren soll er ein Portfolio aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie nachhaltiger Infrastruktur, Mobilität und Forstwirtschaft im Wert von insgesamt mindestens 25 Milliarden Euro aufbauen. Im Unterschied zu herkömmlichen Nachhaltigkeitsfonds investiert der klimaVest in solche Assets, die einen messbaren und damit nachweisbaren Beitrag zur Senkung des CO₂-Ausstoßes leisten. 

Zudem gelten weitere strenge Nachhaltigkeitsparameter gemäß geltender EU-Taxonomie-Verordnung. Das Fondsmanagement strebt eine jährliche Rendite (nach BVI-Methode) zwischen 3,0 und 4,0 Prozent an. Anleger können sich ab 10.000 Euro beteiligen und erhalten über die Wertentwicklung hinaus ein regelmäßiges Reporting zur erzielten Klimawirkung der Assets im Fonds. Die Ratingagentur Scope bewertete klimaVest im August 2021 mit einem vorläufigen Rating von a+ (AIF Alternative Investment Fonds).

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klimaVest fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Durch den sogenannten „Einspeisungsvorrang“ erneuerbarer Energien gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird Strom aus regenerativen Quellen im Stromnetz bevorzugt verbraucht. Damit verdrängt jede durch Erneuerbare Energien produzierte Kilowattstunde die entsprechende Kilowattstunde an fossilem Strom. 

Auf europäischer Ebene ist der Einspeisevorrang in der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung der EU festgeschrieben. Der klimaVest hat dabei das Ziel, pro 10.000 Euro, die er in erneuerbare Energien investiert, mindestens 3,5 Tonnen CO₂ pro Jahr zu vermeiden (Soll-Wert).

Impact-Messung über international festgelegte Kennzahlen