Mehr Grün Die neue Nachhaltigkeit in der Beratung
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Haben Sie sich schon einmal zum Thema Geldanlage beraten lassen? Wenn ja, werden Sie wissen, dass Fragen nach den Renditezielen, dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis wie auch der Liquidität der Anlage wichtige Eckpfeiler im Beratungsgespräch sind. Am 2. August dieses Jahres ist noch ein weiterer hinzugekommen: die Frage nach dem Wunsch, nachhaltig zu investieren.
Im Rahmen der Finanzberatung ist das keineswegs eine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Damit Berater und Kunden diese erfüllen können, hat der Fachverband Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) beispielsweise einen Beratungsleitfaden entwickelt, der schrittweise an das Thema heranführt und es vertieft. Das beginnt bei einer Einstiegsfrage wie „Wissen Sie, was nachhaltige Geldanlagen sind?“, nutzt aber auch persönliche Bezüge wie „Haben Ihre Kinder an einer Klimademonstration teilgenommen?“ oder gesellschaftliche Aspekte wie „Bereiten Ihnen die Folgen des Klimawandels Sorge?“. Die Anlageentscheidung soll also auch in dieser Hinsicht gut durchdacht sein. Doch worauf zielt der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift ab?
Der European Green Deal kommt im Alltag der Anleger an
Mit dem Ziel, die positive Wirkung von Geld zu fördern, hatte die EU-Kommission im Jahr 2018 den sogenannten EU Sustainable Finance Action Plan veröffentlicht und daraus konkrete Maßnahmen, wie die Folgende abgeleitet: Seit Inkrafttreten der EU-Taxonomieverordnung im Juli 2020 muss die Finanzwirtschaft ausweisen, welche Teile ihrer Investitionen den sechs Taxonomiekriterien entsprechen: Klimawandel, Abwasser, Bodennutzung, Wasserversorgung, Biodiversität sowie Gesundheit und Lebensqualität.
Mit der Taxonomie eng verzahnt ist die EU-Offenlegungsverordnung, die seit 10. März 2021 in Kraft ist. Sie verpflichtet Anbieter von Finanzprodukten zu maximaler Transparenz hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen und verlangt eine Produktklassifizierung nach Artikel 8 und 9. Beachtet ein Fonds im Investmentprozess ökologische und/oder soziale Merkmale – wie ein Artikel-8-Fonds –, müssen diese transparent dargestellt und im Jahresbericht dargelegt werden.
Hat sich ein Fonds dem Ziel verpflichtet, Rendite mit einer ökologischen oder gesellschaftlichen Wirkung zu vereinen, muss der Asset-Manager dies nicht nur transparent darlegen, sondern auch messbar nachweisen. Dies ist bei einem Artikel-9-Fonds – auch Impact-Fonds genannt – der Fall. Das zu erklären, ist ab jetzt Bestandteil einer jeden Anlageberatung.
Vereint Nachhaltigkeit mit Rendite: der Impact-Fonds klimaVest
klimaVest ist ein börsenunabhängiger Sachwertfonds, der Privatanlegern direkt die Investition in Wind- und Solarparks ermöglicht. Dabei erschließt er nicht nur die Chance, unabhängig von der Volatilität der Aktienmärkte eine Rendite von durchschnittlich 3,0 bis 4,0 Prozent p. a. zu erwirtschaften, sondern auch das Klima zu schützen.
Denn mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß in einem definierten Umfang nachweislich zu reduzieren, gilt der klimaVest als Impact-Fonds. Schon ein Jahr nach seiner Auflegung hat ihn die Ratingagentur Scope Analysis GmbH mit (P) a+AIF bewertet und bescheinigt, dass auf Basis von quantitativen und qualitativen Faktoren bei einem Fonds mit diesem Rating eine gute risikoadjustierte Rendite erwartet werden kann.
In Anbetracht seiner Jugend – klimaVest wurde am 28. Oktober 2020 aufgelegt – ist das Rating „Preliminary“ (P), also vorläufig. Ein finales Rating kann Scope erst nach Abschluss zweier vollständiger Geschäftsjahre erstellen. Sollten Sie so lange nicht warten und mit einem Investment in einen Impact-Fonds zum Klimaschutz beitragen wollen, nutzen Sie einfach unsere digitale Beratungs- und Zeichnungsstrecke.