Aufnahme von fünf
  Windrädern des klimaVest-Assets Windpark Freckenfeld im Sonnenlicht.

Windpark Freckenfeld Freckenfeld: Synergie von Windpark, Weinbau und Landwirtschaft

25.10.2023 5 Minuten Lesezeit

klimaVest: Redakteurin Annemarie Zahn
Annemarie Fountoukas
Redakteurin

Als klimaVest den Windpark Freckenfeld im Jahr 2021 erwarb, blickten die Region und der Betreiber EnBW bereits auf eine spannende Entwicklungsgeschichte zurück – eine die beispielhaft ist und erzählt werden sollte: Schon 2013 stand fest, dass eine rund 100 Hektar große Fläche in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Freckenfeld im Landkreis Germersheim für einen Windpark geeignet ist: Sechs Windkraftanlagen könnten dort mit geringem Höhenunterschied errichtet werden und auf einer Nabenhöhe von 134 Metern eine Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s nutzen. Zu diesem Ergebnis kam ein unabhängiger Windgutachter unter Berücksichtigung von Ertragsdaten der Windparks in Minfeld und Offenbach.

Eine Windmessung musste am Standort selbst aufgrund der guten Datenlage nicht vorgenommen werden. Und so startete die Verbandsgemeinde Kandel im März 2013 ein Interessenbekundungs-verfahren. Den Zuschlag für den zu bauenden Windpark erhielt ein Jahr später die Bietergemeinschaft der EnBW Windkraftprojekte GmbH und der Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen (GAIA).

Belange von Mensch und Umwelt von Anfang an im Fokus

Zunächst galt es jedoch, eine besondere Herausforderung zu meistern. Denn das Areal des künftigen Windparks war in rund 170 Flurstücke aufgeteilt, die verschiedenen privaten Eigentümern gehörten und landwirtschaftlich genutzt wurden – und daran sollte sich auch nichts ändern. Vielmehr war es ein Anliegen der Bietergemeinschaft, die Beeinträchtigung der landwirtschaftlich und für den Weinbau genutzten Flächen so gering wie möglich zu halten.

Zunächst legte das zuständige Landratsamt im Rahmen einer Vorantragskonferenz fest, welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Gutachten zum Windaufkommen, Erhebungen zu Vogel- und Fledermausvorkommen sowie Schall- und Schattenwurfgutachten wurden in den Jahren 2014 bis 2015 auf den Weg gebracht. Mit positivem Ergebnis. Ende 2016 wurde der Flächennutzungsplan – nach Feststellung der Vereinbarkeit der Windenergienutzung mit den Belangen von Mensch und Umwelt – beschlossen und genehmigt.

Wenig Umbau dank Nutzung der landschaftlichen Wegestruktur 

Bevor der Windpark mit seinen sechs Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N 131 und einer Leistung von jeweils rund 3,3 Megawatt (MW) errichtet werden konnte, musste die Zuwegung unter Berücksichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Wegestruktur festgelegt werden – ebenfalls unter der Prämisse, die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten. Weshalb die Standorte der einzelnen Windkraftanlagen so nah wie möglich an die bestehenden Wege gelegt wurden. 

Trotzdem konnte nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen bestehende Wege erweitert und neue Wege angelegt werden mussten. Dabei war insbesondere in den Kurvenbereichen für die Schaffung von ausreichenden Schwenkradien Kreativität gefragt. Im Nachgang erwies sich die erstellte Vorher-/Nachher-Bestandsaufnahme als wichtige Grundlage, um den ursprünglichen Zustand der Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wiederherzustellen.

Eine Lösung, die allen gerecht wird

Seit 2017 wird der Windpark Freckenfeld in Rheinland-Pfalz von der EnBW betrieben. Da eine Betreibergesellschaft, die Windpark Freckenfeld GmbH, ihren Sitz in Freckenfeld vor Ort hat, fällt die Gewerbesteuer auch dort an. Zudem ist sichergestellt, dass alle Grenzwerte bezüglich Schall- und Schattenemissionen im Betrieb eingehalten werden und der Abstand aller Windenergieanlagen zur nächsten Wohnbebauung mindestens 1.000 Meter beträgt. 

Da sich der gesamtwirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt für den Windpark im rund sieben Kilometer entfernten Umspannwerk Kandel der Pfalzwerke Netz AG befindet, erfolgte die Anbindung an diesen Netzverknüpfungspunkt über Erdkabel. Mit seinen sechs Windkraftanlagen erzeugt der Windpark ausreichend Strom für rund 13.700 Haushalte. Die Abnahme des dort erzeugten Stroms ist durch die gesetzliche Einspeisevergütung über eine Laufzeit von 20 Jahren gesichert.

Mitmach-Modelle erlauben Bürgern finanzielle Partizipation

Darüber hinaus profitieren die Bürger von den Beteiligungsmodellen, die die Betreibergesellschaft anbietet. So können sie über Nachrangdarlehen – mit einer Laufzeit von sieben Jahren bei einer Einmalanlage zwischen 1.000 und 10.000 und einem Zins von 2,5 % – die EnBW beim Windkraftausbau unterstützen und gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Darüber hinaus ist das Angebot über eine Online-Plattform unkompliziert nutzbar. 

Erweiterung des Windparks ist in Planung

Laut Beschluss des Gemeinderats vom 30. März 2023 können in Freckenfeld bald bis zu vier weitere Windenergieanlagen errichtet werden. Geplant sind derzeit drei Anlagen im östlichen Erweiterungsbereich sowie eine weitere Anlage im nördlichen Bereich des bestehenden Windparks. Nach wie vor werden die Interessen der verschiedenen Beteiligten berücksichtigt, beispielsweise des örtlichen Modellflugvereins, der einen Mindestabstand eingehalten sehen möchte, sowie des Naturschutzverbands Südpfalz, der im Interesse der Natur ein Verträglichkeitsgutachten anstrebt. Für klimaVest, zu dessen Portfolio der Windpark seit 2021 gehört, ist Freckenfeld nicht nur ein Glücksfall, sondern auch ein Paradebeispiel für die gelungene Harmonisierung der Interessen von Gemeinde, Eigentümern, Naturschützern und Betreibern.

Für klimaVest, zu dessen Portfolio der Windpark seit 2021 gehört, ist Freckenfeld ein Paradebeispiel für die gelungene Harmonisierung der Interessen von Gemeinde, Eigentümern, Naturschützern und Betreibern. Angesichts der Dialog- und Kompromissbereitschaft aller Beteiligen kann er als Glücksfall betrachtet werden – zumal er nun Potenzial für einen weiteren Ausbau bietet.